Feuerwehr zerstört Wohnungstür: Wer muss für den Schaden aufkommen?

Während des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand halten. Er ist also für die Instandhaltung verantwortlich, muss nötige Reparaturen auf seine Kosten machen lassen – es sei denn, ein Schaden wurde vom Mieter verursacht. Aber was ist, wenn die Feuerwehr die Wohnungstür zerstört hat, um den Mieter zu retten?

Hildburghausen. Wenn die Feuerwehr eine Wohnungstür beschädigt, um einen Rettungseinsatz in der Wohnung durchführen zu können, dann muss in der Regel der Vermieter die Reparatur der Tür bezahlen. Dem Mieter können die Kosten nur dann auferlegt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Pflichtverletzung seinerseits die Beschädigung der Tür notwendig machte. So hat es zumindest das Amtsgericht Hildburghausen entschieden (Urteil vom 22.05.2024, Az.: 21 C 133/23). Das Urteil ist rechtskräftig.

Der konkrete Fall in Thüringen klingt reichlich dramatisch: Eine Mieterin hatte so erhebliche gesundheitliche Probleme, dass sie um Hilfe rief. Ein Mieter alarmierte den Rettungsdienst, der die Wohnung jedoch nicht betreten konnte. Die Tür war verschlossen und die Mieterin reagierte beim Eintreffen der Rettungskräfte nicht mehr auf Klingeln und Klopfen. Die Feuerwehr rückte an und brach die Wohnungstür auf. Die Mieterin wurde blutend auf dem Badezimmerfußboden aufgefunden, war also offensichtlich nicht mehr in der Lage gewesen, die Wohnungstür selbst zu öffnen.

So jedenfalls rekonstruierte das Amtsgericht den Hergang aus der Zeugenaussage eines beteiligten Feuerwehrmanns. Der erklärte auch, dass es sich bei der Wohnungstür um eine Sicherheitstür mit verschiedenen Einbruchsicherungen gehandelt habe. Daher sei eine Öffnung nur mit einer Säbelsäge möglich gewesen, was allerdings die völlige Zerstörung der Tür zur Folge hatte. Der Vermieter hielt sich nicht für zuständig, die Reparatur zur übernehmen. Die Mietpartei schritt selbst zur Tat, beauftragte einen Handwerker mit der Instandsetzung der Wohnungstür und verklagte den Vermieter auf Übernahme der Kosten.

Feuerwehr bricht Wohnung auf – Vermieter muss neue Tür bezahlen

Dabei ging es um fast 3.000 Euro. Das Amtsgericht gab der Mieterseite Recht und verurteilte den Vermieter dazu, die Kosten zu übernehmen. Er sei für die Instandhaltung der Wohnungstür verantwortlich, sofern ein Schaden nicht von Mieterseite verursacht wurde. Da die Mieterin offensichtlich nicht in der Lage gewesen war, den Rettungskräften die Tür zu öffnen, könne ihr auch nicht die Schuld an der gewaltsamen Türöffnung durch die Feuerwehr angelastet werden, befand das Gericht. Es sei auch keine Verletzung der Obhutspflicht eines Mieters, einen gesundheitlichen Notfall zu erleiden.

Der Vermieter hatte argumentiert, eine Zerstörung der Tür sei nicht nötig gewesen, weil es genügt hätte, den Glaseinsatz einzuschlagen. Alternativ hätte die Feuerwehr den hinterlegten Generalschlüssel nutzen können. Nach den Feststellungen des Gerichts war aber zum Zeitpunkt des Rettungseinsatzes kein Generalschlüssel vor Ort greifbar gewesen und der Feuerwehrmann hatte ausgesagt, die Tür sei nicht anders zu öffnen gewesen. Der Fall zeigt, dass Vermieter schlechte Karten haben, die Kosten der Schadensbeseitigung nach einem Rettungseinsatz abwenden zu können.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind daher nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann ein Rechtsberater Ihres Haus & Grund-Ortsvereins mit Ihnen als Mitglied erörtern.
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