Bundesregierung will gescheiterte Mietpreisbremse verlängern

Die Nachfrage nach Wohnraum ist in Deutschland seit Jahren größer als das Angebot. Das führt ebenso zu steigenden Mieten, wie die stark erhöhten Baukosten. Die Politik scheitert bisher daran, die Baukosten zu senken und das Missverhältnis von Angebot und Nachfrage durch mehr Neubau zu heilen. Das Versagen soll seit 2015 die Mietpreisbremse kaschieren – Ende nicht in Sicht.

Berlin/Düsseldorf. Die Mietpreisbremse soll verlängert werden. Einen Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) jetzt in die regierungsinterne Ressortabstimmung gegeben, wie zahlreiche Medien berichten. Demnach soll die Mietpreisbremse, die eigentlich Ende 2025 auslaufen würde, um drei Jahre bis Ende 2028 verlängert werden. Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung hatte eigentlich eine Verlängerung bis Ende 2029 vorgesehen.

Hinzu kommt, dass für Kommunen, die wiederholt zu angespannten Wohnungsmärkten  erklärt werden sollen, künftig dargelegt werden muss, welche Maßnahmen zur Entspannung der Wohnungssituation vor Ort ergriffen wurden und warum die Mietpreisbremse trotzdem weiterhin notwendig sein soll. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen darf zudem künftig nicht mehr pauschal das ganze Stadtgebiet zum angespannten Wohnungsmarkt erklärt werden. Dort muss vielmehr auf Bezirksebene einzeln der Markt betrachtet werden.

Das Instrument zur Begrenzung der Mieterhöhung bei Neuvermietung auf 10 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete war 2015 von der CDU-geführten Bundesregierung als vorübergehende Maßnahme für fünf Jahre eingeführt und 2020 um weitere fünf Jahre verlängert worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte diesen schweren Eingriff in die Eigentums- und Vertragsfreiheit nur als vorübergehende Notmaßnahme geduldet.

Verfassungsrechtliche Zweifel liegen auf der Hand

Mit der jetzt deutlich kürzeren Verlängerung will die Ampel-Koalition vermeiden, dass das Bundesverfassungsgericht die neuerliche Verlängerung nicht mehr durchgehen lässt, weil eine über 15 Jahre laufende Maßnahme kaum noch als vorübergehend einzustufen wäre. Haus & Grund Deutschland hat bereits hinlänglich angekündigt, gegen eine weitere Verlängerung der Mietpreisbremse klagen zu wollen.

Die Mietpreisbremse greift nur, wenn sie von den Ländern für die von einem Gutachten als angespannt ermittelten Wohnungsmärkte des Landes in Kraft gesetzt wird. In Nordrhein-Westfalen gilt die Mieterschutzverordnung, welche unter anderem die Mietpreisbremse beinhaltet, aktuell in 18 Kommunen. Eine Verlängerung und Ausweitung ist im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung vorgesehen.

Haus & Grund Deutschland: Die Ampel-Regierung ist eine Koalition des Rückschritts

„Nachdem die Ampel-Koalition mit ihrem Ziel, 400.000 Wohnungen pro Jahr zu errichten, krachend gescheitert ist, setzt sie weiter auf die kontraproduktive Mietpreisbremse, die die Lage nochmal verschärfen wird.“ So kommentierte der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Dr. Kai Warnecke, den Referentenentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse. Warnecke verwies auf wissenschaftliche Studien unter anderem des IW Köln, wonach die übermäßige Mietenregulierung einen deutlichen Rückgang des Mietwohnungsangebotes zur Folge hat (wir berichteten).

„Aus der selbst ernannten Fortschrittskoalition ist eine Koalition des Rückschritts geworden“, stellte der Verbandschef fest. Mit der Verlängerung um drei Jahre setze die Ampel-Regierung ein Zeichen gegen Investitionen in den Wohnungsneubau und gegen die Modernisierung des Wohnungsbestands. Die ohnehin bereits wirtschaftlich sehr schlechte Lage in der Bauwirtschaft und der Immobilienwirtschaft werde sich weiter verschlechtern.

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